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EU-Verpackungsrichtlinie 2019

Die EU möchte bis 2030 alle Kunststoffverpackungen mit dem Zertifikat wiederverwertbar oder rezyklierbar versehen. Zudem soll die Recyclingquote von Kunststoffen insgesamt bei >50% liegen. Um dies zu erreichen wird eine Vervierfachung der Sortier- und Recyclingkapazitäten gegenüber Status Quo 2015 angestrebt.

Es ist längst überfällig, diese Forderungen mit gesetzlichen Länderinitiativen zu unterstützen. So tritt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz zum 1.1.2019 in Kraft. Viele kleine und mittelständische Unternehmen sind schlecht oder gar nicht vorbereitet, sie wissen nicht, was auf sie zukommt.

Das übergeordnete Ziel ist schnell erklärt: Mit dem neuen Gesetz sollen die Recycling-Quoten von Verpackungsmaterialien nach den EU-Vorgaben erhöht werden. Zudem erweitert sich der Kreis der Unternehmen, die man als „Erstinverkehrbringer“ von Verkaufs-Verpackungen bezeichnet.

Ob im Laden oder über einen anderen Vertriebsweg werden verpackte Produkte an den Endkunden verkauft. Händler oder Hersteller, aber auch Importeure werden nun in die Pflicht genommen. Auch große Handelsketten stehen vor neuen Herausforderungen, wenn sie verpackte Ware unter den eigenen Handelsmarken verkaufen. Und wer an Kioske, Kantinen oder To-Go-Shops liefert, ist ebenfalls betroffen.

Durchdachte Verpackungskonzepte sind also das Gebot der Stunde. Was viele Betriebe nicht wissen oder einschätzen können: Intelligente Lösungen werden sich positiv auf den Umsatz auswirken, weil Verbraucher zunehmend sensibilisiert sind, wenn es um „Verpackungsmüll“ geht. Dazu kommt, dass ein modernes Unternehmen sich vom Wettbewerb abhebt, sein Image als „ökologischer und nachhaltiger Betrieb“ steigert. Da sind wir uns bei AKK INNOVATION mit allen Experten der Branche einig.